Leitprinzipien und Haftungs-ausschluss

Grundregeln der Zusammenarbeit

Vertraulichkeit:
Während des gesamten Prozesses wird gegenseitige Vertraulichkeit gewahrt.

Respekt:
Alle Parteien behandeln sich gegenseitig mit Respekt und erkennen die einzigartige Identität und die Perspektiven des anderen an.

Verlässlichkeit und Engagement:
Alle Parteien verpflichten sich zu ernsthaftem Engagement im Prozess und Zuverlässigkeit. Der Einsatz aller ist entscheidend für den gemeinsamen Erfolg.

Flexibilität:
Der Prozess wird kontinuierlich an die sich verändernden Bedürfnisse und Umstände angepasst.

Offene Kommunikation:
Ehrlichkeit wie auch transparente und offene Kommunikation sind das Fundament der gemeinsamen, erfolgreichen Zusammenarbeit.

Individuelle Ausrichtung:
Der Prozess wird maßgeschneidert an die individuellen Bedürfnissen und Zielen angepasst.

Haftungsausschuss

Haftungsausschluss für „Impactful Insights“

Die Inhalte in der Rubrik „Impactful Insights“, einschließlich Blogposts, Artikel, Videos und weiterer Materialien, dienen ausschließlich zu Informations- und Inspirationszwecken und stellen keine professionelle Beratung oder Dienstleistung dar. Die hier geäußerten Ansichten und Meinungen sind persönliche Auffassungen von Judith Kastner und repräsentieren nicht zwangsläufig die offizielle Politik oder Position anderer Personen, Organisationen oder Unternehmen.

Judith Kastner ist nicht verantwortlich oder haftbar für Fehler, Auslassungen oder Ungenauigkeiten in den bereitgestellten Inhalten. Nutzer:innen dieser Inhalte werden dazu aufgefordert, eigenständig professionellen Rat einzuholen und gründliche Recherchen durchzuführen, bevor sie Entscheidungen basierend auf den bereitgestellten Informationen treffen.

Durch den Zugriff auf und die Nutzung der Inhalte erkennen Sie die Bedingungen dieses Haftungsausschlusses an und stimmen diesen zu.

Haftungsausschluss für „Impactful Connections“

Die Inhalte, die im Rahmen der „Impactful Connections“-Angebote, einschließlich Vorträgen, Veranstaltungen, Seminaren und Workshops präsentiert werden, sind zur Information, Inspiration und Bildung bestimmt und sollen das persönliche und berufliche Wachstum unterstützen. Diese Inhalte stellen keine professionelle Beratung oder Dienstleistung dar. Die von Judith Kastner geäußerten Meinungen und Ansichten sind ihre eigenen und repräsentieren nicht notwendigerweise den Standpunkt anderer Personen, Organisationen oder Unternehmen.

Judith Kastner übernimmt keine Haftung für Fehler oder Auslassungen in den während der „Impactful Connections“-Angebote bereitgestellten Inhalten. Teilnehmer:innen dieser Veranstaltungen werden ermutigt, eigenständig professionellen Rat einzuholen und gründliche Recherchen durchzuführen, bevor sie Entscheidungen auf Basis der geteilten Informationen treffen.

Durch die Teilnahme an oder den Zugriff auf die „Impactful Connections“-Angebote erkennen Sie die Bedingungen dieses Haftungsausschlusses an und stimmen diesen zu.

Individuelle Vereinbarungen und Abstimmungen

Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen dienen lediglich als allgemeine Orientierungshilfe und sind nicht rechtlich bindend. Individuelle Vereinbarungen werden in separaten Verträgen festgelegt, um das vollständige Verständnis und die Zustimmung beider Parteien zu gewährleisten. Abweichungen oder Ergänzungen zu den dargestellten Angeboten werden individuell besprochen und vertraglich festgehalten.

Berufliche Grenzen navigieren

Judith Kastner verpflichtet sich zur Erbringung professioneller Coaching- und Beratungsleistungen. Sie übernimmt jedoch keine Haftung für Entscheidungen oder Aktionen, die von Auftraggebern auf Basis der Sitzungen getroffen werden. Klienten werden dazu ermutigt, für ihre speziellen Anforderungen geeignete und fachspezifische Beratung einzuholen.

Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung

Judith Kastner engagiert sich für die Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung. Durch den Einsatz geschlechtsneutraler Sprache strebt sie danach, alle Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität anzusprechen. Der Bezug auf Vielfalt und Inklusion zielt darauf ab, Verständnis und Respekt zu fördern, ohne die Absicht, jemanden zu beleidigen oder auszugrenzen.

Haftungsausschluss zu den Inhalten

Die auf dieser Website bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich der Information und Inspiration und sind nicht als fachliche Beratung zu verstehen. Judith Kastner trägt keine Verantwortung für Interpretationen oder Reaktionen, die als beleidigend aufgefasst werden könnten. Um einen konstruktiven Dialog und diverse Perspektiven zu fördern, sind alle Nutzerinnen und Nutzer angehalten, sich verantwortungsbewusst zu engagieren.

Durch den Zugriff auf die Inhalte erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Haftungsausschlusses einverstanden.

AGB

1 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN / GELTUNGSBEREICH

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Judith Kastner) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Judith Kastner) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2 UMFANG DES BERATUNGSAUFTRAGES / STELLVERTRETUNG

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer (Judith Kastner) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Judith Kastner) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Judith Kastner) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Judith Kastner) anbietet.


3 AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS / VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Judith Kastner) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Judith Kastner) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Judith Kastner) von dieser informiert werden.

4 SICHERUNG DER UNABHÄNGIGKEIT

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Judith Kastner) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5 BERICHTERSTATTUNG / BERICHTSPFLICHT
5.1 Der Auftragnehmer (Judith Kastner) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die von beauftragten Dritten, dem Arbeitsfortschritt entsprechend, dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Ein Schlussbericht, sofern vereinbart, kann mündlich, aber auch schriftlich erfolgen, bzw. unterliegt keiner Formvorschrift. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber, sofern vereinbart, in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages, nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer (Judith Kastner) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6 SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Judith Kastner) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Konzepte, Modelle, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Judith Kastner). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Judith Kastner) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Judith Kastner) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Judith Kastner) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7 GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Der Auftragnehmer (Judith Kastner) ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8 HAFTUNG / SCHADENERSATZ

8.1 Der Auftragnehmer (Judith Kastner) haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Judith Kastner) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Judith Kastner) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9 GEHEIMHALTUNG / DATENSCHUTZ

9.1 Der Auftragnehmer (Judith Kastner) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Judith Kastner), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (Judith Kastner) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Der Auftragnehmer (Judith Kastner) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

9.6 Wenn der Auftraggeber der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen. Die Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, kann an die folgende Adresse gerichtet werden: MMag. Judith Kastner, Dr. Walter-Waizer-Str. 1a, 6130 Schwaz • create@judithkastner.com

10 HONORAR

10.1 Je nach Vereinbarung erhält der Auftragnehmer (Judith Kastner) vor bzw. nach erbrachter Coaching, Beratungs- oder Werkleistung ein entsprechendes Honorar seitens des Auftraggebers. Der Auftragnehmer (Judith Kastner) ist berechtigt, Vorauskasse für die gesamte Beratungsleistung bzw. das gesamte Werk zu verlangen oder dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verrechnen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen.

10.2 Der Auftragnehmer (Judith Kastner) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Judith Kastner) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses (siehe Punkt 12) durch den Auftragnehmer (Judith Kastner), so behält der Auftragnehmer (Judith Kastner) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen (Barauslagen, etc.).

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Vorauszahlungen oder Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Judith Kastner) von seiner Verpflichtung, (weitere) Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche, auf Seiten des Auftragnehmers, wird dadurch aber nicht berührt.

11 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG

11.1 Der Auftragnehmer (Judith Kastner) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Judith Kastner) ausdrücklich einverstanden.

12 DAUER DES VERTRAGES

12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Konzeptes/Projektes/Programms, mit Erreichen des im Angebot definierten Beratungsziels bzw. des bestellten Beratungsumfangs/Beratungszeitraums.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
• wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
• wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
• wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf den Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Judith Kastner). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Judith Kastner) zuständig.

13.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

13.5 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

13.6 Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Klarheit und Vertrauen sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Lösungen entstehen gemeinsam. Einfach in Verbindung treten.